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Tübingen

Foto: RTF.1
Alkoholverbot in der Altstadt

Die Tübinger Stadtverwaltung hat im Rahmen einer Allgemeinverfügung den Ausschank von Alkohol während des für Anfang Dezember geplanten Weihnachtsmarktes untersagt.

Das Alkoholverbot gilt auch für die Gastronomie und den dortigen To-go-Verkauf.

Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer erklärte, es könne nicht sein, dass aus Infektionsschutzgründen auf dem Weihnachtsmarkt keine Essens- und Getränkestände gebe und ringsherum die Gaststätten Alkohol to-go ausschenken.

Das Verbot gilt am Freitag, den 10., und Samstag,11. Dezember von 10:00 bis 24:00 Uhr und am Sonntag, den 12 Dezember, von 11:00 bis 22:00 Uhr. Zu diesen Zeiten gilt ebenfalls ein Alkoholkonsumverbot auf dem Marktplatz und dem Holzmarkt.


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