Überbrückungshilfe IV kann beantragt werden
Die neue Überbrückungshilfe IV des Bundeswirtschaftsministeriums kann nun beantragt werden.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. Fixkosten können bis zu 90 Prozent erstattet werden. Weitere Zuschläge können auch genehmigt werden, wenn der Umsatzrückgang besonders stark war oder wenn man auf besondere Weise betroffen war, wie Schausteller oder Händler auf Weihnachtsmärkten. Auch Unternehmen, die schließen, weil die Zugangsregeln den Betrieb unwirtschaftlich machen, können die Hilfen erhalten.