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Baden-Württemberg

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Verband besorgt um Infektionsschutz in Pflegeeinrichtungen

Mit der neuen Corona-Verordnung senkt das Land Baden-Württemberg aus Sicht des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste die Schutzmaßnahmen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen. Es geht um Tests für Besucher.

Die Verordnung legt fest, dass Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen künftig keinen negativen PCR-Test mehr vorlegen müssen, sondern lediglich einen Antigen-Test.

"Die Infektionen steigen auf tägliche neue Rekordhöhen und das Land will die Schutzmaßnahmen für Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen absenken. Das bringt in einer sensiblen Phase der Pandemie zusätzliche Gefahren für diese besonders vulnerable Gruppe. Ein Teil der Bewohnerinnen und Bewohner hat noch immer kein Angebot einer Boosterimpfung erhalten, da ist jede Schutzmöglichkeit besonders wichtig", sagt Rainer Wiesner, der baden-württembergische Landesvorsitzende des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa).

"Viele Antigentests sind gerade beim Nachweis der aktuell dominierenden Omikron-Variante unzuverlässig. Die notwendige Sicherheit gibt nur ein negativer PCR-Test." Das Land dürfe seine Vorgaben nicht den möglicherweise knappen Testkapazitäten anpassen, sondern müsse auf Basis der wissenschaftlichen Erkenntnisse den bestmöglichen Schutz der Pflegebedürftigen im Blick haben.

Wiesner kritisiert auch die ständig veränderten Vorgaben für Pflegeeinrichtungen. "Innerhalb weniger Tage müssen die Einrichtungen immer wieder neue Vorschriften und Verordnungen sichten und umsetzen. Das raubt Zeit und erhöht den Druck auf die Teams der Pflegeeinrichtungen, die aufgrund der besonderen Anforderungen in der Pandemie sowie Krankheits- und Quarantänefällen ohnehin am Limit arbeiten."

Der bpa-Landesvorsitzende fordert Sozialminister Manne Lucha auf, sofort zu PCR-Tests für Besucherinnen und Besucher von vollstationären Pflegeeinrichtungen zurückzukehren.


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