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Tübingen

Foto: RTF.1
Verbot von Außer-Haus-Verkauf

In Tübingen dürfen ab heute, den 11. Juni, Gaststätten sowie Shisha- und Raucherbars, keinen Außer-Haus-Verkauf mehr anbieten. Das Verbot gilt zwischen 1 und 4 Uhr.

Für denselben Zeitraum sind auch Abhol- und Lieferdienste untersagt. Die Regelung gilt für den Bereich vom Hauptbahnhof am Europaplatz über die Neckarbrücke bis in die Innenstadt. Oberbürgermeister Boris Palmer hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die zunächst bis zum 4. Juli gilt. Damit reagiert die Stadt auf die Störungen durch feiernde Gruppen, heißt es in einer Pressemitteilung.


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