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Unfallversicherung

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Abschaffung der Isolationspflicht "fragwürdige Entscheidung"

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sieht in der Abschaffung der Isolationspflicht eine Herausforderung für den Arbeitsschutz. Wer positiv auf das Coronavirus getestet wurde, muss in Baden-Württemberg jetzt nicht mehr zu Hause bleiben.

Die Bundesländer Schleswig-Holstein, Bayern, Baden-Württemberg und Hessen schaffen in diesen Tagen die Isolationspflicht bei einer Corona-Infektion ab. "Mit ihrem Alleingang tun die vier Bundesländer Unternehmen, Beschäftigten und dem Arbeitsschutz keinen Gefallen", bemängelt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Dr. Stefan Hussy.

"Aus unserer Sicht sind die Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nicht ausreichend bedacht", mahnt er.

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung sehe beispielsweise vor, dass Arbeitgeber prüfen müssen, ob Angebote von Corona-Schnelltests die Sicherheit ihrer Beschäftigten vor einer Infektion erhöhen. "Der Sinn eines solchen Testangebots ist zweifelhaft, wenn ein positives Testergebnis regional unterschiedliche Konsequenzen hat. So müssen Unternehmen mit Standorten in unterschiedlichen Bundesländern nun für den Fall eines positiven Testergebnisses unterschiedliche Vorgaben befolgen, die Aufsichtspersonen der gesetzlichen Unfallversicherung müssen je nach Bundesland unterschiedlich beraten - nicht gerade ein Beitrag zu Klarheit und Akzeptanz", so Hussy.

Nicht zuletzt stelle sich die Frage, was Arbeitgeber tun müssen, wenn Beschäftigte, die positiv getestet sind, dennoch den Arbeitsplatz aufsuchen, wo sie für ihre Kolleginnen und Kollegen ein Infektionsrisiko darstellen. "Vor diesem Hintergrund erscheint die Abschaffung der Isolationspflicht bei einer SARS-CoV-2-Infektion sowohl mit Blick auf die Verantwortung des Arbeitgebers für Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten als auch mit Blick auf den Betriebsfrieden zumindest fragwürdig."

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